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Aufnahmebedingungen

Es können Schülerinnen und Schüler aus dem Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler aus den Bildungs- und Beratungszentren mit dem Schwerpunkt Lernen aufgenommen werden:

  • die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten gute Chancen haben, auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können, die aber noch in den dazu notwendigen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gefordert und gefördert werden müssen

  • die sich in einer schriftlichen Bewerbung um einen Platz in der BVE bewerben und die in einem persönlichen Vorstellungsgespräch ihre Motivation deutlich zum Ausdruck bringen

  • die sich sicher mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln bewegen können.