Seiteninhalt

Anschlußmaßnahme KoBV

Und so geht es nach der Beendigung der BVE weiter:

Im Anschluss an die BVE besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin die Möglichkeit zur individuellen Förderung und Begleitung durch die Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV). Diese Maßnahme der Agentur für Arbeit umfasst zusätzliche 18 Monate, in denen die Lern- und Entwicklungspotenziale der Teilnehmer weiter ausgebaut und vertieft werden können.

Seit September 2014 gibt es eine KoBV an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule.

Die Schülerinnen und Schüler gehen an drei Tagen in der Woche in ihren Praktikumsbetrieb und besuchen an zwei Tagen den Berufsschulunterricht an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule. Begleitet werden die Schülerinnen und Schüler in ihren betrieblichen Praktika durch einen Arbeitscoach. Ziel dieser Maßnahme ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und eine möglichst nachhaltige Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Während der KoBV-Maßnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Ausbildungsgehalt sowie die Erstattung ihrer Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit. Begleitet werden die KoBV-Schülerinnen und Schüler durch den Integrationsfachdienst (IFD), welcher den jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Betrieben auch nach einer erfolgreichen Übernahme auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin unterstützend und beratend zur Seite steht.